Der Aufkleber als Bremsleuchten-Schriftzug beziehungsweise die sogenannten Bremslicht-Sticker (meist sind Bremslicht-Aufkleber aus Vinyl gefertigt) ändern die Ausführungsweise und die Sichtbarkeit der Bremslichter, und laut StVO handelt derjenige ordnungswidrig, der gegen die „allgemeinen Lichttechnischen Bestimmungen“ verstößt. Durch ein Bekleben oder Abkleben zum Beispiel einer Dritten Bremsleuchte ist daher eine ordnungsgemäße Funktion nicht mehr gegeben. Das Bekleben mit Vinyl-Stickern oder Vinyl-Aufklebern ist ein Eingriff in die Bauart und Anbringungsweise und ändert je nach Ausführung den Abstrahlwinkel usw. Jede Änderung am Lichtaustritt einer Leuchte lässt formal die Zulassung erlöschen. Es mag manchmal gut aussehen, aber rechtlich gesehen ist es einfach verboten! Insbesondere bei einer geforderten Dritten Bremsleuchte ist diese formal nach einer nicht genehmigten Modifikation nicht mehr vorhanden! Eine Einzelabnahme beim TÜV scheidet bei Leuchten übrigens aus.
Kommentare 2
nowodka
Bei mir hat er den gleichen Spruch hinterlegt.
Wahrscheinlich kann er nicht anders.
Nolle
Der Aufkleber als Bremsleuchten-Schriftzug beziehungsweise die sogenannten Bremslicht-Sticker (meist sind Bremslicht-Aufkleber aus Vinyl gefertigt) ändern die Ausführungsweise und die Sichtbarkeit der Bremslichter, und laut StVO handelt derjenige ordnungswidrig, der gegen die „allgemeinen Lichttechnischen Bestimmungen“ verstößt. Durch ein Bekleben oder Abkleben zum Beispiel einer Dritten Bremsleuchte ist daher eine ordnungsgemäße Funktion nicht mehr gegeben. Das Bekleben mit Vinyl-Stickern oder Vinyl-Aufklebern ist ein Eingriff in die Bauart und Anbringungsweise und ändert je nach Ausführung den Abstrahlwinkel usw. Jede Änderung am Lichtaustritt einer Leuchte lässt formal die Zulassung erlöschen. Es mag manchmal gut aussehen, aber rechtlich gesehen ist es einfach verboten! Insbesondere bei einer geforderten Dritten Bremsleuchte ist diese formal nach einer nicht genehmigten Modifikation nicht mehr vorhanden! Eine Einzelabnahme beim TÜV scheidet bei Leuchten übrigens aus.
schlicht und ergreifend – VERBOTEN!