Beiträge von Greyhound

    Also bei meiner Garantieverlängerung heißt es in § 4:


    § 4 Voraussetzungen für Garantieansprüche

    Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Käufer/Garantienehmer:
    a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke bzw. nach Herstellervorschrift ausführen und dokumentieren lässt. Eine Überschreitung der Hersteller-Kilometervorgabe von bis zu 3.000 km bzw. der Hersteller-Zeitvorgabe von bis zu drei Monaten ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht.
    Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/ Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen. ...


    Wie das in der "normalen " Werksgarantie aussieht, weiß ich so im Moment nicht.

    Autsch! ?! ;(


    Aber trotzdem: sei froh, wenn er nicht verbogen ist...


    Eventuell wäre es möglich, daß eine Gelenkwelle bzw. ein Gelenk derselben Einen abbekommen hat, Kosten unbekannt. Die Lenkung tuts noch ohne Probleme?

    Der USB 2.0-Standard gibt folgende Werte vor:

    • Nennspannung 5V
    • max. Stromstärke 0,5 A (Ein Gerät darf diese Stromstärke erst nach Freigabe durch den Host-Controller beziehen. Bis dahin gilt eine maximale Stromstärke von 0,1 A).
    • max. Leistung 2,5 W.

    : m0020::m0019: