Es ist wie so oft, die inneren Werte zählen.
Beiträge von Nordharzer
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In der Zubehörliste steht dazu übrigens "eintragungspflichtig", das bedeutet nach meinem Kenntnisstand, dass man es mit vorhandener ABE eintragen lassen muss.
Das macht die Sache dann doch schwieriger.
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Bei uns blühen sogar noch die Astern.
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Im Prinzip ist es doch einfach, wenn Du ganz sicher gehen willst, nimmst Du Teile mit ABE, wenn Du da nicht so genau bist, nimm die ohne. Egal, wer hier was sagt, es ist sowieso Deine Entscheidung. Ich schätze mal, der TÜV-Prüfer wird das nicht bemerken, was auf den Pedalen ist.
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Die Einstellmöglichkeiten finden sich in der Betriebsanleitung ab 4-23.
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Ich muss mal dumm fragen: Sollte diese Alarmfehlfunktion nicht durch ein Update behoben werden?
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An das Handbuch habe ich mich auch mal ran getastet. Für einzelne theoretische Fragestellungen ist das ok, für den Rest mangelt es noch einige Zeit an der entsprechenden Hardware.
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Ich korrigiere mich da etwas, die brauchen sie explizit nicht. Jedes Serienfahrzeug hat einen Betriebserlaubnis, für fast alle danach folgenden Veränderungen braucht man eine ABE.
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Das meine ich ja, wenn da so ein Aufsatz bricht und sich verklemmen kann, besteht natürlich für den TÜV ein Ansatz, was zu vemängeln. Wozu haben sonst die Originalen eine ABE?
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Gibt es eventuell eine Möglichkeit, dass da was bricht?