Beiträge von Qashqai

    Heute habe ich zum ersten mal nach dem Update durch Mazda, kein Kartenupdate, das Navi benutzt. Im HUD wird jetzt die Fahrtrichtung bei Annäherung an einen Abbiegepunkt und die richtige Fahrspur immer in Blau angezeigt. Find ich gut.

    Hat sich hier noch niemand Gedanken darüber gemacht, das der erhöhte Verbrauch auch an den 18"-Rädern liegen könnte ?

    Ein 18"-Komplettrad (Original-Mazda) wiegt ca. 33 kg !!!

    Solange man von der Serienausstattung nicht abweicht dürfte hier ein Einfluß nicht gegeben sein.

    Ich vermute daher, dass das Problem nur reproduzierbar ist wenn

    A) das auto verschlossen ist

    B) man den taster an der heckklappe mehrmals betätigt

    C) der funkschlussel aus irgendwelchen Gründen nicht vom Sensor 'gesehen' wird

    Der Fehler ist bei mir nicht reproduzierbar.

    Selbstverständlich muss das Auto verschlossen sein, der Alarm wird ja durch Öffnen des Autos abgeschaltet.

    Die Fehlalarme gingen bei mir alle nach einmaligen Betätigen des Tasters los.

    Wenn der Funkschlüssel nicht erfasst würde dürfte die Klappe ja garnicht aufgehen, sonst könnte doch jeder die Klappe öffnen.

    Hier steht alles wichtige:

    Rechtliche Voraussetzungen

    Doch Vorsicht, wer seine herkömmliche Parkscheibe gegen eine elektronische Variante tauschen möchte, muss einige Dinge beachten. Nicht alle erhältlichen Modelle sind auch erlaubt. Damit die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden sind folgende Punkte vorgeschrieben:

    • Auf der Vorderseite muss das P (weiße Schrift auf blauem Grund; Verkehrszeichen 314) aufgedruckt sein
    • Der Aufdruck Ankunftszeit muss vorhanden sein
    • Nach dem Ausschalten des Motors/Abstellen des Fahrzeugs darf die Parkscheibe ihre Einstellungen nicht mehr ändern
    • Die Uhrzeit muss im 24-Stunden-Format dargestellt sein (beispielsweise 17:30)
    • Die Zeit muss gut ablesbar sein
    • Das Display muss mindestens 2 cm hoch sein
    • Es muss eine Typengenehmigung erteilt sein

    Trifft nur eines dieser Merkmale nicht zu, ist die Benutzung im Straßenverkehr nicht zulässig und die Benutzung schützt dementsprechend nicht vor einer Strafe.