Gewährleistung... greift ja immer..
Hier entscheidet meist die Frage der Beweislast...
12 Monate muss der Händler nachweisen, dass der Mangel NICHT vorher schon da war...
13 - 24 Monat musst du nachweisen, DASS der Mangel schon beim Kauf da war... (häufig leider gar nicht möglich)...
Und da es dafür ja eine Mazda Reperaturanweisung zu geben scheint... (also etwas nachweislich "bekanntes" aus der Serie)..
Sollte das dem Händler schwer fallen, das abzulehnen...
Und selbst danach - also wenn DU das beweisen müsstest, kommt dir da das "Serienproblem" vermutlich "günstig" entgegen...
Würde ich jetzt mal "stumpf" in den Raum werfen... Das aber letztlich Halbwissen, da ich kein Jurist bin
Versuchen würde ich das auf jeden Fall mal... iheartmazda