Ich werde die Tage mal bei Mazda in Leverkusen anrufen und Fragen, wie sich das verhält.
Es kann doch nicht angehen, das man für über 30000€ ein Auto kauft und dann dafür bezahlen soll, um eine Anleitung zu bekommen damit man die Technik bedienen kann.
Ob das rechtlich alles so in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln.
Zu solchen Fällen gab es schon Gerichtsentscheide.
z.B:
Vor dem OLG Frankfurt stritten sich in der Berufungsinstanz zwei Verkäufer, nachdem der eine den anderen wettbewerbsrechtlich abgemahnt hatte.
Dabei musste das OLG u.a. klären, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn der Verkäufers dem Käufer keine deutschsprachige Bedienungsanleitung zur Verfügung stellt. Dies hatte der abgemahnte Verkäufer nämlich nicht getan.
Weder stellte er eine deutschsprachige Bedienungsanleitung in gedruckter (Papier)Form zur Verfügung, noch übermittelte er dem Käufer eine solche in elektronischer Form (z.B. als PDF-Dokument).
Es lag dem Produkt nur eine englischsprachige Bedienungsanleitung bei.
Das OLG Frankfurt urteilte am 28.02.2019 (Az.: 6 U 181/17) nun, dass sich der abgemahnte Verkäufer damit wettbewerbswidrig verhalten hat.
(Quellennachweis: http://www.it-recht-kanzlei.de)
Ich möchte die Handbücher schon aus Prinzip ohne Zusatzkosten haben