Check nicht nur deine Tarifprämien, check deinen Versicherungsumfang!
Schnell ist über verschiede Vergleichsportale der Preis verglichen, die Kündigung, an den bisherigen Versicherer, versandt!
Achtung! Bitte auf den entsprechend benötigten Versicherungsumfang- im DETAIL- achten!
Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit?
Klick: Einwand der groben Fahrlässigkeit
Wie sieht es bei einem Leasingfahrzeug nach einem selbstverschuldetem Unfall - Vollkaskoschaden- mit der Wertminderung aus?
Bei einem fremdverschuldeten Haftpflichtschaden, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den taxierten Wertverlust.
Meist beträgt der taxierte Wertverlust etwa 10% der Nettoinstandsetzungskosten.
Die Vollkasko ersetzt diese Wertminderung im Allgemeinen nicht! Hier haftet der Leasingnehmer!
Klick: Haftung des Leasingnehmers
Es gibt Versicherer, die selbst bei einem Vollkaskoschaden einen anteiligen Wertverlust zahlen (meist 5%).
Je nach Schadenhöhe, sicherlich nicht uninteressant, (z.B. Nettoschadenhöhe 20.000 € / Wertverlust (10%) somit rund 2.000 €) oder?
Innerhalb der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung immer mitversichert.
Natürlich kann man die Teilkaskoversicherung (ohne Vollkasko) auch einzeln abschließen.
Aber auch hier gibt es Fallstricke.
Im Allgemeinen sind bei Wildunfällen, lediglich Zusammenstöße mit sog. Haarwild (z.B. Reh oder Fuchs) versichert.
Klick: Wildunfall
Eine Katze ist kein Wild, ein Wildschwein hat keine Haare- das nur als Randbemerkung.
Sinnvoll erscheint der Zusammenstoß mit allen Tieren zu versichern.
Tierbissschäden sollten auch berücksichtigt werden! Was sind Tierbissschäden?
Ein Marder fühlt sich in dem Motorraum eures CX-30 heimisch und knabbert hier und da ein wenig an den Schläuchen. Mit der Versicherung gegen Tierbiss, sind die beschädigten Schläuche versichert.
Folgeschäden? Wenn ein Marder gefallen an dem Kühlschlauch deines Mazdas gefunden hat, kann ein Motorschaden im Schlimmsten Fall die Folge sein.
Also: Tierbissfolgeschäden mitversichern.
Eine Schadenschilderung aus vergangenen Jahren: Kunde fährt mit seinem Wagen, rückwärts von seiner Garageneinfahrt auf die Straße.
Er bremst.
Der Marder hatte Gefallen an den Bremsschläuchen.
Somit war die Bremswirkung nahe Null und er fuhr gegen ein Fahrzeug was am Straßenrand parkte.
Die Haftpflichtversicherung des Kunden zahlte den Schaden am geparkten Fahrzeug. Seine Teilkaskoversicherung (nicht Vollkaskoversicherung) zahlte den Schaden an seinem KFZ.
Somit erfolgte keine Hochstufung in der Vollkaskoversicherung, zur nächsten Hauptfälligkeit.
Hier hatten wir die Folgeschäden, bis 5.000 € , aufgrund eines Tierbisses mitversichert.
Klick: Tierbiss
So, das war ein kleiner Einblick in die KFZ- Versicherungsmöglichkeiten und -bedingungen.
Wählt mit Bedacht!
Passt auf euch auf.
Liebe Grüße!
Heiner