Beiträge von NeuerDreier

    Fahre jetzt seit 2009 Mazda - verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Motoren.


    Ausser den 1 mal ijährlichen Inspektionen kenne ich die Werkstatt nicht.


    @ Nichtraucher, was geht denn eigentlich bei den Mazdas kaputt?


    Im Übrigen habe ich mich bewusst für den 186 PS X mit AWD und AT entschieden, da mir die anderen Ausführungen bei den Probefahrten hier bei uns im Bergigen nicht zugesagt haben.


    Muss allerdings zugestehen, dass der X ein LangstreckenMotor (unter 6 Liter möglich) ist und kurze bergauf-bergab Passagen mit erhöhtem Verbrauch (8,5-9,5 Liter) gegenüber den Werksangaben quittiert.

    Und nicht nus das ...


    Gesetzesänderung: Kfz-Versicherungspflicht für langsame Fahrzeuge beschlossen

    Noch eine Gesetzesänderung ohne Not! Mit Bundestagsbeschluss vom 18.12.2023 setzt nun die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aus November 2021 in nationales Recht um. Bisher sind in Deutschland langsame Fahrzeuge pauschal in allgemeinen Haftpflicht-Versicherungen mitversichert. Diese Lösung hätte aus unserer und der Sicht der Versicherungswirtschaft unverändert bestehen bleiben können! Nun kommt es anders:

    Ab dem 01.01.2025 müssen Halter von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

    Gut ist, dass nun ausreichend Zeit besteht, praktikable Lösungen für die Umsetzung dieser Gesetzesänderung zu finden.

    Eine erste Einschätzung:

    Neben der grundsätzlichen Versicherungspflicht, ist die nun vorgesehene Deckungssumme von knapp neun Millionen Euro sicherzustellen. Auch dass können praktisch schon viele bestehende Betriebshaftpflichtverträge, aber nicht alle. Aktuell unklar ist aus unserer Sicht die notwendige Dokumentationspflicht.

    Auch hinsichtlich der Kosten, gibt uns das Jahr 2024 ausreichend Zeit, an geeigneten und idealerweise kostenneutralen Lösungen zu arbeiten. Wir haben Ihre Verträge im Blick und stehen schon jetzt in regem Austausch mit unseren Versicherern.

    Insgesamt besteht kein akuter Handlungsbedarf, insbesondere nicht für übereilte und kostenträchtige Entscheidungen. Sobald es tragfähige Konzepte mit unseren Versicherungspartnern gibt, kommen wir auf Sie zu.

    Für weitergehende Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heino Beewen

    Geschäftsführer Landvolkdienste GmbH


    : m0024: :m0031: :m0033:

    Also, das Thema Profiltiefe für Winter-/Allwetterreifen kam anlässlich eines ADAC Fahrsicherheitstrainings zur Aussprache.


    Es wurden die (schwachsinnige) Sommerreifenmindestprofiltiefe von 1,6 mm erörtert und anhand eines VW Golf mit einer derartigen Bereifung eindrucksvoll negativ dargestellt. Kein einziger Kursteilnehmer hatte diesen Wagen unter Kontrolle.


    In diesem Zusammenhang brachte der Instruktor dann auch die 4 mm für Winter-/Allwetterreifen ins Süpiel, zumal wie beschrieben, da einige EU-Länder diese Mindestprofiltiefe ja schon fordern.


    Und da in der EU ja alles vereinheitlich wird, werden wir wohl über kurz oder lang früher neue Reifen kaufen müssen.

    Achtung:


    In einigen europäischen Ländern wie z.B. Österreich gilt ein Winterreifen mit Profiltiefe unter 4 Millimeter als Sommerreifen und darf auf manchen Strecken im Winter nicht mehr gefahren werden.