Es gibt ein Testvideo auf Youtube in dem ein CX30 mal mit einer Familie (M+F+2 Kids) und allem was dazu gehört beladen wird. Hat soweit gepasst. Ich erinnere mich allerdings nicht, ob es da um Alltag oder Urlaubsreise ging. Glaube, dass war ein Österreichisches Automagazin. Link hab ich leider nicht parat.
Bezüglich dem Kaufvertrags.
Ich gehe davon aus, dass der Kaufvertrag beim Händler unterschrieben wurde und das Fernabsatzgesetz daher wegfällt und das Anfechtungsgründe wie z.B. arglistige Täuschung, Drohung, oder ein Inhalts- oder Erklärungsirrtum (z.B. §119 BGB ff) nicht vorliegen.
Grundsätzlich ist dann durch die schriftliche Bestellung ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen. Der Händler hat gesetzlich das Recht auf Zahlung des Kaufpreises gegen Lieferung des Fahrzeugs. (u.a. §433, §854 und §929 BGB).
Bleibt ein Blick in die AGB's des Händlers.
Schau da mal, ob irgendetwas bezüglich Stornofristen, Rücktritten vom Vertrag und Fristen etc. steht. Eventuell gibt es eine Möglichkeit dich vom Kaufvertrag gegen eine Vertragsstrafe zu lösen.
Falls nicht oder falls diese für einen selbst unangemessen hoch ist und kein anderer oben genannter Grund zur Anfechtung vorliegt, gibt es aus meiner Ansicht nach keine rechtliche Möglichkeit den Kaufvertrag vorzeitig zu lösen.
Wenn das Fahrzeug nach Übernahme Mängel hat (Montagsauto, Prospektangaben und Werbeaussagen des Herstellers treffen nicht zu - z.B. beim Verbrauch) ist es eine andere Geschichte.
Ich betone ausdrücklich, dass ich kein Anwalt bin und das ganze oben ein Prüfschema für Privatrecht für die Klausuren (Bachelor-Studium) ist, dass ich über deinen "Fall" gelegt habe.
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Aus meiner Sicht kann ich mir vorstellen, dass der Händler dich aus dem Vertrag lässt, wenn du anstatt den CX30 den Mazda 6 Kombi bestellst. Schließlich verdient er ja dann mehr und hat ein Lagerfahrzeug.
Ich persönlich würde es mit dem CX30 versuchen - Daniel_de hatte da ja ein paar gute Vorschläge.
Und zuletzt: Glückwunsch zum kommenden Shorty