Hallo
Ich sehe die VZE nur als das was sie ist, eine Unterstützung.
Als mündiger Verkehrsteilnehmer bin ich immer noch verpflichtet auf die Verkehrsschilder selber zu achten.
Sollte irgend jemand vor einem Richter stehen und sich auf die VZE berufen, wir ihm dieser höchstens fragen ob er
nicht in der Lage ist die Beschilderung selbst zu beachten, und somit nicht in der Lage ein KFZ zu führen.
Schönen Abend noch