Nicht ansprechbar heisst, dass bei Auswahl in MDARS (Diagnose-Gerät) bei den Modulen (z.B. FR, also Frontradar, daneben Fahrerüberwachung) statt des aktuellen Softwarestands nur erscheint "nicht auswählbar" (oder so ähnlich formuliert). Ich habe die entsprechenden Ausdrucke gesehen und erhalten.
Ich weiss nicht, wie das in Ö im Detail ist (bin Jurist, aber halt deutscher Jurist), aufgrund der einheitlichen europäischen "Kaufrechtsrichtlinie" dürften die Unterschiede aber nicht groß sein. Innerhalb der Gewährleistungsfrist (dem Händler gegenüber!) ist aber natürlich eine Wandlung (bei uns inzwischen eigentlich richtig Rücktritt) möglich, wenn ein wesentlicher Mangel vorliegt (aus meiner Sicht fraglos), der nicht innerhalb angemessener Frist nach Geltendmachung (!), evtl. auch mit mehreren Nachbesserungsversuchen (klassischer Weise drei) behoben werden kann.
Ich habe am Tag der Abholung vom Händler (siehe Post 1) diesen Schreckmoment gehabt - an einer Steigung auf der Autobahn dreht er wegend er Last nochmal kräftiger rauf -, sofort reklamiert (parallel gegenüber dem Händler und Mazda) und eine Frist von zunächst 6 Wochen für einen -zumindest ersten- Nachbesserungsversuch gesetzt. Daraus -fast fristgerecht, aber es war ja Jahreswechsel und Corona dazwischen- resultiert der Termin am 02.02.
Im Falle einer Wandlung müssen natürlich die gefahrenen km abgerechnet werden. Die Sätze dazu sind aber nach der neueren Rechtsprechung hier in D erträglich.
Mein Händler stellt sich übrigens zu dem Thema einer eventuellen Wandlung gar nicht an, scheint das bei ausbleibendem Erfolg zu akzeptieren und versucht seinerseits Druck auf Mazda zu machen (er müsste dann ja seinerseits den Kaufvertrag mit Mazda wandeln).
Kann sein, dass ich auch für dich "Versuchskaninchen" bin und bei Erfolg die Software, die ich jetzt in Leverkusen drauf bekomme, allgemein über MDARS zum Update vor Ort beim Händler freigeschaltet wird.
Hoffen wir das Beste.