Danke dir!
-
-
Die originale hat 80 kg Stützlast.
-
Gerry_69
ich sehe gerade Du hast eine Ahk abnehmbar dran
könntest Du mir mal bitte sagen wie viel cm das Auto länger wird
kann bei mir in der Garage sehr knapp werden und möchte sie nicht unbedingt immer abnehmen
danke
-
Aber wenn ich Dir hinten rein fahre zahlst Du mir den Schaden. Ist nämlich verboten und führt zu Mitschuld. Musste ein Arbeitskollege schmerzlich erfahren. Statt 100 Schuld war es nur 50:50.
-
30er
Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die ein Abnehmen der Anhängerkupplung vorschreibt, erklärt der Tüv Nord. ... Grundsätzlich benötigt eine Anhängerkupplung eine Baumusterzulassung, ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist aber nicht mehr erforderlich.
so kenne ich das
-
30er
das noch vom ADAC
Der ADAC nimmt dazu wie folgt Stellung:
Zitat: Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muß. Nach den dem ADAC vorliegenden Informationen gibt es derzeit auf dem Markt auch keine abnehmbare Anhängerkupplung, bei der im Rahmen der Betriebserlaubnis eine Abnahme bei Fahrten ohne Anhänger vorgeschrieben oder empfohlen ist.
Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Zitat Ende. -
30er
das noch vom ADAC
Der ADAC nimmt dazu wie folgt Stellung:
ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt. Zitat Ende.denke sie kann dran bleiben, wieso bekomme ich eine Mitschuld ????
-
-
hhsjgmr Das im zweiten Absatz (musste 3 m vom Bildschirm weg gehen um es lesen zu können ) war eben der Fall. Hab mich mich "verboten" falsch ausgedrückt. Ist ja aber egal ob verboten oder nicht, wenn man dann Mitschuld hat.
denke sie kann dran bleiben, wieso bekomme ich eine Mitschuld ????
Weil sie unnütz dran war. Weil ohne die Kupplung der Schaden deutlich geringer ausgefallen wäre. Mein Kollege ist auch allen Wolken gefallen. Aber das hat die Polizei schon am Unfallort direkt zu ihm gesagt, dass die Versicherung ihn wohl zu 50% am Schaden beteiligt. Das wäre immer so. Versicherungen zahlen nie gerne.
-
30er
Was ist denn mit einer fest verbauten HK ??