Hallo,
heute wurde meine AHK angebaut. Der Monteur hat ca. 4 Stunden dafür gebraucht. Danach hat er sich Zeit genommen und mir alles erklärt.
Unten seht ihr die ABE mit der E-Nummer und den technischen Daten, die ich ab heute mitführen muss.
Hallo,
heute wurde meine AHK angebaut. Der Monteur hat ca. 4 Stunden dafür gebraucht. Danach hat er sich Zeit genommen und mir alles erklärt.
Unten seht ihr die ABE mit der E-Nummer und den technischen Daten, die ich ab heute mitführen muss.
Ist es nicht so das die AHK bis max 1550kg Zug belastet werden darf? Ausschlag geben aber die Anhängelast des KFZ ist? Bei cx30 also ca. 1300kg??
Es ist ja kein Gutachten zur Auflastung .
Liebe Grüße
Furby
Der Monteur hat ca. 4 Stunden dafür gebraucht.
steht auf deinem Bild nicht 2 Stunden? das ist wohl so ernst zu nehmen wie teilweise bei Möbelanleitungen
furby
Nö, das stimmt nicht. Die Begutachtung zu diesem KFZ (Mazda CX 30) siehe oben, gibt die o.g. Daten an. Siehe: E20-55R-01 5855
Wie ist das jetzt mit der ABE?
Ich habe beim Händler die originale Mazda Kupplung einbauen lassen. Und habe dazu keine ABE bekommen.
Soweit ich weiß ist hier eine E-Nummer an der Kupplung und da braucht man keine ABE.
Stimmt das?
Die E-Nummer an der Kupplung ist immer notwendig. Diese wird dann bei einer Kontrolle oder bei der HU mit der E-Nummer auf ABE verglichen.
Ob die ABE bei der original Mazda AHK nicht nötig ist, weiß ich nicht, kann aber durchaus sein, dein fMH wird es wohl wissen.
Ich hatte auch zunächst die Originale bei der Neuwagenbestellung mitbestellt, sie dann aber wieder abbestellt, weil die max. Anhängerlast nur 1300 Kg ist. Ich kenne drei Drittanbieter, dessen AHK`s bis 1580 Kg zulässig sind. Meine Wahl fiel auf Rameder, dort habe ich incl. Montage 760€ bezahlt.
Es gab zwar Terminverzögerungen aber....Ende gut alles Gut.
Hat jemand Erfahrung mit der starren AHK.?
Würde die starre AHK die Einparksensoren auslösen?
Ich möchte eine starre AHK einbauen, weil bei der abnehmbaren AHK, bei einem Auffahrunfall eine Mithaftung droht, wenn man den Kugelkopf nicht abnimmt..
Hat jemand Erfahrung mit der starren AHK.?
Würde die starre AHK die Einparksensoren auslösen?
Ich möchte eine starre AHK einbauen, weil bei der abnehmbaren AHK, bei einem Auffahrunfall eine Mithaftung droht, wenn man den Kugelkopf nicht abnimmt..
"Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht in Deutschland nicht. Sie muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.
Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.
Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden." lt. ADAC
Da kommt natürlich von meiner Seite die nächste Frage. Ich bin mit meinem Auto im Urlaub, habe die Fahrräder mit in den Urlaubsort genommen. Bei einer Fahrt mit dem Auto mit Radträger am Heck aber ohne das Fahräder mitgeführt werden, wie ist dann die Rechtslage? Denn dabei würde zweifelsohne ein Auffahrunfall auf mein Auto an beiden Fahzeugen größeren Schaden verursachen.
Wenn Du den Träger drauf hast, nutzt Du doch die AHK, aber selbst wenn Du den nicht drauf hast, möchte ich den Richter sehen, der Dir da Schuld gibt.