Die Mazda Kupplung ist von MVG, jedenfalls die die bei mir eingebaut wurde.
Bei mir das selbe. Mein Händler hat auch die MVG verbaut.
Die Mazda Kupplung ist von MVG, jedenfalls die die bei mir eingebaut wurde.
Bei mir das selbe. Mein Händler hat auch die MVG verbaut.
wie viel willst Du denn ziehen ???
Einen Wohnwagen, z.B. in Zukunft. Da gibt es nur wenige sehr leichte unter 1300 Kg.
schau mal hier was man darf und was nicht
Hmmm... ich bin etwas irritiert... Mazda gibt doch eine maximale Anhängelast vor... die liegt beim CX30 gebremst bei 1300 kg und ungebremst bei 600 kg.
Kann da jetzt ein Anhängerkupplungshersteller eine höhere Anhängelast, durch Einsatz seiner Anhängerkuppling, erlauben?
Ja, denn die AHK von z.B. Rameder hat zu dem CX 30 eine neue Begutachtung bekommen und ist somit gestattet. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nicht notwendig, jedoch muss die ABE mitgeführt werden.
Bekomme die AHK morgen angebaut, Werde mir dann die Daten genau in der ABE ansehen. Gebremst werden es dann 1550 KG sein, ungebremst weiß ich noch nicht. Werde dann ab übermorgen über die genauen Daten berichten und welches Chaos ich mit Fa. Rameder erlebt habe.
Perfekt... da bin ich mal gespannt
Gerade die ungebremste Anhänglast interessiert mich. Die aktuell niedrige Last hat mich abgehalten da aktiv zu werden
Werde mir dann die Daten genau in der ABE ansehen. Gebremst werden es dann 1550 KG sein, ungebremst weiß ich noch nicht.
Bitte auch mitteilen ob die erhöhte Last dann nur bei max. 8% Steigung oder auch mehr zulässig ist. Das wäre ebenso interessant.
Also wenn ich das richtig verstanden habe braucht man neben der Anhängerkupplung von dem entsprechendem Hersteller nur das Gutachten des Herstellers/ABE mitführen ohne damit beim TÜV vorstellig zu werden? Das wäre dann ja wirklich kundenfreundlich gelöst.
Ja stimmt. Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei oder bei der HU werden die Angaben der ABE mit denen am Typenschild am Haken, verglichen.