bitte genau den Satz bei ner kontrolle wenn du 1500kg dran hast bringen. Dann geb ich dir auch nen bier aus
Falls du eben kein gutachteb hast.
bitte genau den Satz bei ner kontrolle wenn du 1500kg dran hast bringen. Dann geb ich dir auch nen bier aus
Falls du eben kein gutachteb hast.
Siehe #101 und #104
Das ist das Gutachten, für meinen/ unseren Mazda CX30
so nun ist aber wirlich alles gesagt/ geschrieben.
Hatten wir hier alles schonmal.
Das Gutachten für den CX-30 besagt nur drei Dinge.
1. Die Kupplung kann bis 1550 Kg ziehen, dieses wurde genehmigt,
2. Die Anbausatz ist für den CX-30 spezifiziert und genehmigt,
3. Wieviel tatsächlich Last gezogen werden darf, gibt der Fahrzeugproduzent in seinen Unterlagen vor.
Das ist schlussendlich gültig.
Dumm wird es dann bei einer induviduellen Auslegung der Angaben bei einer polizeilichen Kontrolle oder noch schlimmer bei einem Unfall des Gespanns bei dem diese vorgegebenen Werte überschritten wurden.
so nun ist aber wirlich alles gesagt/ geschrieben.
Das ändert trotzdem nichts daran, dass die Möglichkeit der AHK nichts an der Möglichkeit des Autos ändern. Diese wiederum stehen schwarz auf weiß in der Zulassung unter O.1 und O.2.
Dürfen schon - nur nicht erwischen lassen
Das Risiko würde ich nicht eingehen.
Meine klare Meinung.
Ist auch meine.Bisher die Kupplung zum Radtransport genutzt, oder einem Bekannten mal mit einem Lastenhänger beim Transport geholfen. Alles weit entfernt von den Grenzwerten.
Hi Leute,
gibts eig. jetzt bei ATU schon eine abnehmbare Anhängerkupplung für den CX-30!?