Habe gestern per Einschreiben eine überarbeitete EG-Übereinstimmungsbescheinigung für mein Fahrzeug erhalten.
Unter Punkt 29 ist nun die richtige Höchstgeschwindigkeit von 198 km/h eingetragen.
In den nächsten Tagen wird dann wohl noch eine überarbeitete Zulassungsbescheinigung Teil 1 folgen.
Eine höhere Kfz-Steuer erwarte ich nicht, da sich die Angaben zum CO2-Ausstoss von 141 g/km (WLTP kombiniert) nicht geändert haben.