Genau funktioniert ab 30 km/h beim Beschleunigen und bis ca. 26 km/h beim Abbremsen.
MRCC Tempomat-Funktion und ISA EU-Richtlinie
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Mal eine Frage zum Tempomat mit Stauassistenten.
Reagiert der Tempomat auch auf die Verkehrzeichenerkennung?
Also zum Bsp. ich habe 80 Km/h eingestellt und das Fahrzeug fährt in einer Ortschaft.
Fährt er hier mit 80 durch. Ich kenne es von Ford hier wird auf 50 runtergeregelt.
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hier wird auf 50 runtergeregelt.
Nee, das macht er nicht.
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Mit dem 2024er Modell soll bei Überschreitung der zul. Geschwindigkeit ein Warnton ertönen. Ob die Geschwindigkeit runtergeregelt wird, hab ich so noch nicht gelesen.
Mit dem 2024er Modell soll bei Überschreitung der zul. Geschwindigkeit ein Warnton ertönen. Ob die Geschwindigkeit runtergeregelt wird, hab ich so noch nicht gelesen.
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Noch ... gibt es bei Mazda lediglich die optische und akustische Warnung. Ein Bremseingriff scheint lt. Berichten von 3BP Fahrer nicht stattzufinden. Aber lt. EU-Vorgabe sollte dies aber auch bald realisiert werden?
Dies wäre der größte Schwachsinn aller Zeiten, wenn es so kommt. Ich denke nur an die Situation, wenn man flott an einem langsameren Fahrzeug vorbei möchte? Da gibt man doch mal kurzfristig "volle Pulle" und überschreitet auch mal ggfs. kurz die vorgegebene Geschwindigkeit. Jetzt mal nachgedacht:
die Karre bremst ab und der Gegenverkehr kommt näher
Wo liegt da der höhere Gefahrenpunkt?
Ergo würde ich es POSITIV finden, wenn Mazda (und andere Hersteller) sich gegen diese "EU-Wunschvorgabe" entschieden wehren würden.
Gibt es überhaupt schon Hersteller-Modelle, die das automat. Abbremsen schon realisieren? Die gehörten boykottiert ...
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Gibt es überhaupt schon Hersteller-Modelle, die das automat. Abbremsen schon realisieren
Scheinbar ja......
Ich kenne es von Ford hier wird auf 50 runtergeregelt.
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Nun finde ich diese eigentlich seltsamen Aussagen:
aus 6/2022: https://www.gq-magazin.de/eu-richtlinie-drosselt-neuwagen-ab-diesem-termin
ZitatISA -
die Technologie ist nicht neu – viele Fahrzeuge in Europa sind bereits seit Jahren mit ISA ausgestattet. Autohersteller wie Honda, Ford, Jeep und Mercedes-Benz nutzen die Technik schon länger in ihren Modellen, wobei die Systeme derzeit noch vom Fahrer aktiv eingeschaltet werden müssen. Nach den neuen EU-Verordnungen würde ISA dann standardmäßig aktiviert sein.
Übrigens: Die Bremsen selbst werden bei ISA zu keinem Zeitpunkt betätigt. Die Geschwindigkeit wird also nicht abrupt gedrosselt, sondern schrittweise angepasst. Ab dem Moment, wo das System aktiviert ist, reagiert das Gaspedal nicht mehr. Doch der Fahrer ist zu jedem Zeitpunkt Herr der Lage und kann das System auch ignorieren, indem er das Gaspedal kräftig durchdrückt. (dies muss man auch wissen?)
Fährt er weiterhin mehr als die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sendet ISA einen Ton und zeigt zudem einige Sekunden lang eine Warnung an.
und dann aus 7/2023: carwow.de/ratgeber/diese-assistenzsysteme-sind-in-neuwagen-pflicht#Tempobremse
ZitatISA -Mithilfe einer Verkehrszeichenerkennung soll diese den Fahrer bei Überschreitung des Tempolimits akustisch und optisch warnen sowie bei längerem Übertreten gegebenenfalls die Geschwindigkeit drosseln. Überholvorgänge bleiben davon unbetroffen und sind mit voller Motorleistung möglich. (Also zurückschalten und volles Rohr aufs Gaspedal? Na prima ...)
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Maverick
Hat den Titel des Themas von „MRCC Tempomat“ zu „MRCC Tempomat-Funktion und ISA EU-Richtlinie“ geändert. -
Einem Bremseingriff innerorts (50 Kmh) sowie in 30er Zonen würde ich definitiv zustimmen.
Bei höheren Geschwindigkeiten sehe ich da eher ein Gefahrenpotential, z.B. wemm während eines Überholvorgangs auf einmal die Geschwindigkeit reduziert würde.
Ebenso stört mich diese 3%Regel. Obwohl, da könnten dann sicher einige Blitzer von den Strassen verschwindeen.
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BMDV - Neue Fahrzeugsicherheitssysteme
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R1958
EUR-Lex - 32019R2144 - EN - EUR-Lex
3.2. Kontrolle des ISA
3.2.1. Der Fahrzeugführer muss die Möglichkeit haben, den ISA entweder vollständig (d. h. die SLIF und die SLWF
bzw. die SLIF und die SCF) oder teilweise (d. h. die SLWF oder die SCF) manuell zu deaktivieren.
Der Hersteller kann den ISA so konzipieren, dass der Fahrzeugführer die Möglichkeit hat, die SLWF manuell
und teilweise zu deaktivieren,
a) damit eine visuelle, aber keine akustische oder haptische Warnung aktiviert wird oder
b) um eine einzelne Instanz der akustischen oder haptischen Warnung der SLWF abzuschalten (z. B.
Stummschalter).
Es gelten entsprechend die Bedingungen gemäß den Nummern 3.2.1.1, 3.2.1.2 und 3.2.1.3.
3.2.1.1. Der ISA muss bei jeder Aktivierung des Hauptkontrollschalters des Fahrzeugs wieder in den Normalbetrieb
versetzt werden. Die automatische Reaktivierung des ISA kann vom Öffnen der Fahrertür abhängig gemacht
werden.
3.2.1.2. Der Fahrzeugführer muss durch ein konstantes optisches Signal darauf aufmerksam gemacht werden, dass der
ISA vollständig deaktiviert wurde. Der Fahrzeugführer muss durch ein optisches Signal, das mindestens zehn
Sekunden oder bis zur manuellen Aufhebung andauert, darauf aufmerksam gemacht werden, dass der ISA
teilweise deaktiviert wurde. Dazu kann das Störungswarnsignal gemäß Nummer 3.1.1 verwendet werden.
3.2.1.3. Nach einer manuellen Deaktivierung des ISA muss es dem Fahrzeugführer möglich sein, ihn mit nicht mehr
als der Anzahl von Handgriffen wieder zu aktivieren, die zur Deaktivierung erforderlich waren.
3.2.2. Die automatische Deaktivierung des ISA ist in Situationen zulässig, in denen die Geschwindigkeit des
Fahrzeugs über automatisierte Systeme geregelt wird, d. h. über Systeme zur Objekt- und Ereigniserkennung
und Fahrdynamik-Regelsysteme (z. B. automatische Spurhalteassistenzsysteme (Automated Lane Keeping
Systems, ALKS)). Eine solche Deaktivierung muss dem Fahrzeugführer nicht signalisiert werden.
3.2.3. Der Fahrzeughersteller kann eine Funktion zur automatischen oder manuellen Kalibrierung des Geschwindigkeitsmessers des Fahrzeugs vorsehen, um die Abweichung zwischen der Geschwindigkeit gemäß dem
Geschwindigkeitsmesser und der tatsächlichen Geschwindigkeit des Fahrzeugs, z. B. nach einem
Reifenwechsel, zu minimieren, solange sichergestellt ist, dass die Anforderungen der UN-Regelung Nr. 39 (1)
durchgängig eingehalten werden. Darüber hinaus kann der Fahrzeughersteller eine Toleranz von bis zu 3,0 %
in Bezug auf die erfassten Geschwindigkeitsbegrenzungen vorsehen, aufgrund derer die Aktivierung von
Informationen und Warnungen erfolgt.
(1) Regelung Nr. 39 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) — Einheitliche Bedingungen für die
Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Geschwindigkeitsmess- und Kilometerzähleinrichtung einschließlich ihres Einbaus.
17.11.2021 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 409/7
3.2.4. Die Geschwindigkeit gemäß dem Geschwindigkeitsmesser wird als gleich der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung angesehen, wenn die vom Geschwindigkeitsmesser angezeigte Geschwindigkeit maximal 1,0 km/h
über der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung liegt.
3.2.5. Wenn die Toleranzen des Messwerks des Geschwindigkeitsmessers minimal sind, bedeuten die Bestimmungen
unter den Nummern 3.2.3 und 3.2.4, dass die Informationen gemäß Nummer 3.4.1.2 dann angezeigt werden
können bzw. die Warnung gemäß Nummer 3.5.1 dann ausgelöst werden kann, wenn die auf dem
Geschwindigkeitsmesser angezeigte Geschwindigkeit bzw. die tatsächliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs
geringfügig über der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung liegt. -
Bremseingriffe sollten grundsätzlich erst erfolgen, wenn "VZE" zu 100% richtige Werte anzeigt.
Bremseingriffe sollten grundsätzlich erst erfolgen, wenn "VZE" zu 100% richtige Werte anzeigt.