Aber nach @mbnb ist es doch einfach: Rechtsschutzversicherung, Anwalt, Recht bekommen. Trifft auf vibrierende Außenspiegel genauso zu, wie auf vorzeitig verschlissene Sitze.
Wie im anderen Thread erwähnt, ist es dann einfach oder einfacher, wenn man sich auch rechtliche Bestimmungen stützen kann. Bei Sitzen wirst du im Streitfall vermutlich eher einen Sachverständigen bemühen müssen um eine dritte Meinung einzuholen.