Hier wird es detailliert erklärt: verti.de/ratgeber/kfz-steuer-reform
Seit der Kfz-Steuerreform werden die Abgasnorm, also die Einstufung in eine Schadstoffklasse, sowie der CO₂-Ausstoß verstärkt gewichtet. Wie hoch sich der Anteil der CO₂-Abgaben bemisst, hängt zudem von der Erstzulassung ab, da die Steuerabgaben für CO₂-Emissionen mehrfach angepasst wurden.
Vor der Steuerreform 2021: Neben dem Hubraum galt bei der Besteuerung von Pkw mit einem CO₂-Ausstoß von mehr als 95 Gramm pro Kilometer noch ein einheitlicher Steuersatz von 2 Euro je g/km. Seit der Reform fällt die CO₂-Komponente bei der Kfz-Besteuerung deutlich stärker ins Gewicht.
Seitdem gelten für Pkw-Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2021 in sechs Stufen ansteigende Steuersätze.