Theoretisch könnte er zwar recht haben, weil ja das CO2 auch von der Fahrzeugmasse abhängig ist, wie, das in der Praxis aber funktioniert, ist mir ein Rätsel.
Das ist doch ganz einfach, damit das Finanzamt nicht in die Miesen kommt, wird bei einer angebauten AHK die max. 1300kg schwere Anhängelast und der dabei entstehende Mehrverbrauch (möglichst am Berg) ermittellt und dann die Steuer nach diesen Werten berechnet.