Reifenkombination

  • Moin,


    ich habe eine Tabelle erstellt mit möglichen Rad/Reifen Kombinationen für den CX 30,

    als Referenz die im Fahrzeugschein eingetragene Reifengröße 215/55 R18.


    * Nicht jeder Reifen darf auf jeder Felge montiert werden und nicht jede Reifengröße passt zu jedem Fahrzeug.

    * Im Vorfeld kannt überprüft werden ob der Reifen den richtigen Abrollumfang hat, als Hilfe hierzu die Tabelle im Anhang.

    * Zur Sicherheit noch eine Freigabe des Reifenherstellers für die Felge einholen.

    * Die Rad/Reifen Kombination nach §19.3 von einer Prüfstelle abnehmen lassen.


    Sollte jemand Fehler finden oder anderer Meinung sein, darf sich gerne dazu äußern.

  • In Bezug 19 Zoll Felgen stimmt leider nicht ganz!

    Die ET spielt auch große Rolle. Unter ET40 muss der TÜV sich das ansehen.

    Zum Beispiel Kombination: Felge 8,0×19 ET 40 mit Reifen 235 45 R19 laut Gutachten ist nicht Eintragungspflichtig, aber auch nicht bei allen Herstellern! Ich hoffe es kommen noch welche nach...

    Hier gibt es auch Gutachten zum runterladen.

    https://www.felgenkonfigurator…7C1759%4085%402%401#certs

  • Die 235 45 R19 sind grenzwertig, eventuell hat der Prüfer bei einer Tachotoleranz von -0.1% etwas mehr Spielraum und hat ein Auge zugedrückt. Offiziell dürfte man die 235 45 R19 nicht aufziehen da das Tacho dann zu wenig anzeigt.


    Btw: Wird der Allrad CX 30 mit einer anderen Reifengröße ausgeliefert. Wundert mich eben nur warum die 235 45 R19 aus dem Beispiel von Eddie für AWD nicht zugelassen sind, aber für FWD. Liegt es dann speziell an der Bauart der Hinterachse ?

    * Mazda CX 30 X 2.0 M Hybrid 6AG AL-Selection A18-B BOS DES-P ACT-P LED

  • ...Btw: Wird der Allrad CX 30 mit einer anderen Reifengröße ausgeliefert. Wundert mich eben nur warum die 235 45 R19 aus dem Beispiel von Eddie für AWD nicht zugelassen sind, aber für FWD. Liegt es dann speziell an der Bauart der Hinterachse ?

    An der Hinterachse kann es meines Erachtens nicht liegen, da alle CX- 30 die gleiche Hinterachse haben (das Thema hatten wir schon mal hier).

  • Ich überlege mir noch eventuell auf 215/60 R17 Räder umzusteigen.


    Wenn man die ABE's der für den cx-30 freigegeben Felgen durchliest, ist immer die Auflage "A02" dabei:

    Zitat

    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält

    In den Fahrzeugpapieren ist ja wohl nur 215/55 R18 genannt oder?

    D.h. ich müsste da zur Zulassungsstelle? Oder wenn die Felge eine solche Freistellung hätte, wo wäre die denn zu finden? Im Gutachten kann ich nichts finden...

    cx-30 SKYACTIV-X 2.0 Selection Automatik, Magmarot, Leder Schwarz, Design, i-Activesense, Bose, GSD

    Einmal editiert, zuletzt von Frankie70 ()

  • Hi,


    wenn die Felge eine ABE hat, dann brauchst du nichts weiter tun. In deinem Zitat ist aber von einem Gutachten die Rede. Hat die Felge nun eine ABE oder ein Teilegutachten ?


    Mit einem Gutachten kannst du bei der Prüfstation deiner Wahl die Felgen inkl. Reifengröße abnehmen lassen. Mit dem Prüfbericht kannst du dann die Felgen + Reifengröße in den Fahrzeugschein eintragen lassen.


    Gruß

    * Mazda CX 30 X 2.0 M Hybrid 6AG AL-Selection A18-B BOS DES-P ACT-P LED

  • Ach sorry, hab das mit der Reifengröße übersehen :) Ich dachte es ging nur um die Felge.

    Bei abweichender Reifengröße musst du trotzdem zur Prüfstation vorfahren.

    * Mazda CX 30 X 2.0 M Hybrid 6AG AL-Selection A18-B BOS DES-P ACT-P LED

  • @sky Also jetzt noch mal ganz konkret, an einer Beispiel Felge: Ronal R54


    Hier ist die ABE: http://gutachten.bmf-application.com/ga/ABE/48239.pdf


    Und hier das Gutachten zur ABE: http://gutachten.bmf-applicati…0638-104-G0-22e-1-001.pdf


    Im Gutachen zur ABE wird für den cx-30 folgendes Aufgeführt:

    Zulässige Reifengrößen unter anderem 215/60 R17 mit Auflage unter anderem A02


    Und A02 bedeutet nochmal

    Zitat

    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält

    In der ABE steht allerdings auf Seite 4:

    Zitat

    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
    die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich

    Dies würde ich jetzt als so eine Freistellung interpretieren und ich muss nichts eintragen lassen. Oder :)?

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  • Also mit ABE brauche ich mir dann wohl keine Sorgen machen.

    Das ist so nicht ganz richtig. Ich habe 17" Felgen als Winterräder mit ABE dazu darf ich 3 Reifengrößen fahren aber nur eine ist ohne TÜV Vorstellung. Mit den anderen Größen hätte ich zum TÜV gemusst und auch noch etlichen Auflagen erfüllen müssen. Die Einpreßtiefe spielt in der Kombination mit den Reifen auch noch eine Rolle.

    Wer die Wahrheit sagt, brauchte schon immer ein schnelles Pferd!


    X-180, Selection, MT, FWD, Magmarot, i-Activsense Paket, Design Paket, Sportpaket, Leder, Schiebedach, 100 Monate Garantie.
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    automatische Schließfunktion für Fenster und Schiebedach. : m0006:


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