Auch von mir ein herzliches Willkommen
Ist gut zu wissen daß einer in der ersten Reihe sitzt.
Gruß Maexchen
Auch von mir ein herzliches Willkommen
Ist gut zu wissen daß einer in der ersten Reihe sitzt.
Gruß Maexchen
Ich verstehe, dass es eine EU-Verordnung ist, dass alle LED-Scheinwerfer sich selbst ausgleichen müssen und keine manuelle Einstellung haben.
Jupp, seit Xenon ist eine automatische Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.
...wie verhält es sich eigentlich mit der Scheinwerferreinigungsanlage? Bei LED und Autos aus dem VAG-Konzern (Skoda, denke da z. Bsp. an den Scala) ist das häufig ein Thema, da habe ich was im Kopf, das häufig nur ein "kleines" LED (geringere Lux-Zahl) eingebaut wird um unter der Schwelle zu bleiben, ab der eine SWRA verpflichtend ist.
Was leisten denn die hervorragenden Mazda-LEDs (sowohl die normalen als auch die mit Matrix - alle haben ja eine SWR)?
Hier sind die Regeln:
"Abblendscheinwerfer mit einer Lichtquelle oder LED-Modulen zur Erzeugung des Hauptabblendlichtbündels, deren Soll-Lichtstrom 2 000 Lumen übersteigt, dürfen nur in Verbindung mit Scheinwerferreinigungsanlagen nach der Regelung Nr. 45 angebaut werden"
Die Verordnung ist für Xenon gedacht, wurde aber angepasst. Viele LED-Systeme haben aufgrund der Messmethoden weniger als 2000 Lumen, da LED-Scheinwerfer anstelle einer einzigen großen Xenonlampe mehrere Quellen verwenden.
Danke, sehr interessant, untermauert mein Halbwissen mit Fakten. D.h. der CX-30 hat mehr als 2.000 Lumen trotz dem erleichterten Messverfahren.