Deine Rechte als Verbaucher: rechtsportal/neuwagen/lieferfristen
"Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten."
Ist denn auf der Mazdabörse nichts Passendes dabei und kurzfristig greifbar? Falls ja, sollte sich dein FMH dort mal bemühen, ggfs. auch bei Kollegen? ---> mazda.de/neuwagenbörse/cx30