Frage zu Gutachten Auflagen für neue Alufelgen

  • Hallo zusammen,


    ich fahre einen CX 30 Skyactiv X, Baujahr 22, EZ 23, mit Frontantrieb, und suche nun bereits nach Winterfelgen.


    Kaufen würde ich gerne folgende Felgen:

    Borbet V 7,0x18 ET41 mistral anthracite glossy Alufelge


    Die ET unterscheidet sich von den Mazda-Orignalfelgen, was mich etwas verwirrt (weil die meines Wissens nach auch von Borbet sind).

    Aber grundsätzlich sollten die wohl passen, zumindest ist das aus den Angaben sämtlicher Anbieter so ersichtlich.


    Nun habe ich das Gutachten bekommen mit mindestens einer Auflage, zu der ich mal eine Frage hätte.


    Die Auflage F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse ist ja noch relativ simpel zu beantworten, da der CX 30 meiner Wissens nach nur mit Verbundlenker Achsen produziert wird.


    Überhaupt nichts anfangen kann ich mit folgender Auflage:

    KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen

    Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


    Was soll diese aussagen, weiß das jemand? Sind die serienmäßigen Kunststoffverkleidungen an Schwellern, Radkästen usw. nun schlecht oder gut?


    Vielen Dank vorab und viele Grüße

  • Danke dir. Ich habe quasi das Gutachten erst hinterher, nach meinem Thread, verstanden.

    Also, dass für den Fall, dass KMV einschlägig ist, die danach folgenden Auflagen noch zu beachten sind. Das waren aber alles Punkte, die sowieso nicht zugetroffen hätten.

    Daher war ich zum Ergebnis gekommen, dass es in meinem Fall ohnehin egal ist, ob KMV einschlägig ist oder nicht und die Felgen damit passen und gefahren werden dürfen.


    Wenn KMV dann ohnehin gar nicht einschlägig ist, umso besser. Dann muss ich mir gar keine Gedanken mehr darüber machen.