Wertminderung nach Unfall
-
-
Der Kommentar ist sogar noch weniger wert.
-
Die Wertminderung lt. Liste ist das Eine. Mögliche verdecke Materialschäden das andere. Der Unfall könnte Auswirkungen auf Rahmen und Unterbau haben.
Unbedingt eine zweite Meinung einholen.
-
wenn ein professioneller Gutachter den Schaden checkt, sollte er auch auf solche versteckten Schäden finden.
-
Das ist vom Gutachter den mein Händler bestellt hat, Rechtsanwalt bekomme ich auch kostenlos über den Händler, wird von der Gegnerischen Versicherung bezahlt.
Für mich wäre das keine Gute Konstellation, ich hatte 2000 mit meinen Calibra ein Unfall, das Problem war ein Mazda. Danach beauftragte ich „meinen“ Sachverständigen und „meinen“ Anwalt. Die Variante alles aus einer Hand ist sicherlich bequem aber nicht so mein Ding.
-
Wir hatten 2016 einen Heckschaden bei einen Audi Cabrio Bj.97
Wirtschaflicher Totalschaden. Erster Gutachter Wiederbeschaffungswert 4500€.
Gutachter gewechselt und ein neues Gutachten anfertigen lassen. Wiederbeschaffungswert 8500€. Wurden auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
-
Habe gerade einem (Mazda fahrenden!) Anwalt in Deiner Gegend (25km, ~ 30Min) den Link geschickt, ob ihn das Interessieren könnte.
Hier seine Antwort:
"Gerne. Der soll bloß einen Anwalt einschalten, sonst wird er über den Tisch gezogen. 1500 Wertminderung ist allerdings schon ganz ordentlich " .Wenn Du Interesse hast, schick mir eine PN, dann schick ich Dir die Kontaktdaten
Gruß gtec