Da mein CX-30 jetzt auch fast 3 Jahre alt ist und Anfang April zur Inspektion und TÜV muss, hab ich bei meinem Händler nach den Konditionen für die Anschlussgarantie für 2 oder 3 Jahre gefragt, also ob die auf
DIE MAZDA NEUWAGENANSCHLUSSGARANTIE*
genannten Preise gültig sind. Darauf bekam ich diese für mich nicht ganz nachvollziebare Antwort:
"Eine Anschlussgarantie können Sie bei uns vor Ort am 9.4.2024 abschließen. Genaue Preise können wir Ihnen vorab nicht nennen, da dies von mehreren Faktoren wie z. Bsp. Km-Stand abhängig ist."
Ist das eine Ermessensentscheidung des Händlers? Ich dachte, das wäre quasi eine Versicherung von Mazda und nicht des Vertragshändlers.